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Unsere Statuten

Hier findest du die offiziellen Vereinsstatuten von Projekt Eden. Sie definieren die Ziele, Strukturen und Grundwerte unseres Vereins. Alle Mitglieder bestätigen mit dem Beitritt, diese Statuten gelesen zu haben und zu unterstützen.

Schweizer Internationaler Verein Projekt Eden für Werte, Entwicklung und Symbiose

Art. 1 Name, Sitz, Rechtsform

Unter dem Namen «Projekt Eden International – Verein für Werte, Entwicklung & Symbiose» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) neuste Fassung mit Sitz in Oftringen (AG), Schweiz. Der Verein ist konfessionell und politisch unabhängig und verfolgt keine profitorientierte Ausrichtung.

Der Verein bezweckt die Förderung einer ganzheitlichen, wertorientierten und schöpferischen Lebensweise im Einklang mit Mensch, Tier und Natur. Im Zentrum stehen die Werte von Respekt, Würde, Ehrlichkeit, Reinheit, Herzensliebe und spirituellem- und ethischem Bewusstsein. Im Sinne einer schöpferischen Quelle.

Art. 2 Zweck

Der Verein verfolgt gemeinnützige und nicht gewinnorientierte Zwecke. Ziel ist es, eine wertorientierte, ökologische, soziale, kulturelle, wirtschaftliche Entwicklung von Mensch, Tier, Natur und Gesellschaft zu fördern – auf lokaler wie internationaler Ebene.

Die Tätigkeit des Vereins umfasst insbesondere:

  • Förderung von Bildung, Forschung und Praxisprojekten in den Bereichen Umwelt, alternative Landwirtschaft, nachhaltige Technologien und gesunde Lebensweisen.

  • Schutz und Pflege von Natur, Boden, Wasser, Pflanzen, Menschen und Tieren. Bei Tieren deren Haltung, Auswilderung und Freilassung in die Natur.

  • Unterstützung alter Boden Kulturtechniken und überlieferter Weisheiten in Verbindung mit modernen Ansätzen (z.B. Permakultur, alt saatgutbasiertes Gärtnern).

  • Organisation von Veranstaltungen, Kurse, Seminaren, Reisen, Freizeitaktivitäten, Übernachtungen mit Mahlzeiten im In- und Ausland.

  • Aufbau und Förderung von Projekten wie «Projekt Eden» im In- und Ausland (z.B. Türkei Projekt Eden Stadt)

  • Schaffung von Begegnungsräume wie Vereinslokalen, Werkstätten, Gärten, Seminarräume, Cafés, Infozentren, Shops vor Ort und online.

  • Erhalt, Erwerb und Nutzung von Grundstücken und Immobilien zur Umsetzung der Vereinsziele.

  • Vernetzung mit Organisationen, Vereinen, Stiftungen, oder Unternehmen mit ähnlichen Zielen und Philosophie.

Der Verein Projekt Eden baut auf bestehende und selbst gegründete Gilden in allen Teilbereichen. Es wird folgende Strukturfestgelegt:

Die Gilde für Werte und Wirtschaft ist eine organisierte Untereinheit des Vereins mit dem Ziel, ethisches Handwerk, nachhaltige Produktionsformen und gemeinwohlorientierte Wirtschaft im Sinne der Vereinsphilosophie zu fördern.

Die Gilde ist offen für Mitglieder des Vereins und Externe Partner, die sich zu den ethischen Richtlinien der Gilde bekennen. Die Gilde verfolgt keine eigenständige Rechts-persönlichkeit.

Die detaillierte Ordnung und Aufnahmebedingungen regelt der Ehrenkodex (Gildenord-nung) Der Ehrenkodex (Gildenordung) kann im Sekretariat Projekt Eden Schweiz be-zogen werden.

Zusätzlich bezweckt der Verein:

  • Die Forderung von traditionellem und zeitgemässen Handwerk, Kunsthandwerk und allen Interessengebieten des Vereins können im Sinne einer «Gilde für Werte und Wirtschaft», in den ethischen Wirtschaftsformen, faire Produktion, regionale Kreisläufe und handwerkliche Ausbildung unterstützen und bewahrt werden im In- und Ausland.
  • Die Förderung von kleingewerblicher und gemeinwohlorientierter Wirtschaft, insbesondere durch Plattformen für Produzenten, Kreative, Selbstversorger und Initiativen mit ganzheitlichem Ansatz.
  • Die Ermöglichung von handwerklichen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Projekten zur Stärkung von lokaler Selbstbestimmung, Generationen-zusammenhalt und Gemeinschaftssinn.

Weitere verbindliche Ziele und Informationen unter: www.projekt-eden.com

Art. 3 Anstellung von Mitarbeiter

Zur Erreichung des Vereinszweck kann der Verein Personen befristet oder unbefristet, in Vollzeit oder Teilzeit, anstellen oder beauftragen. Die Entscheidung über Art, Umfang und Bedingungen der Anstellung tritt der Vorstand. Die Entlöhnung richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten des Vereins und den gesetzlichen Vorgaben. Der Verein kann auch externe Fachkräfte oder Dienstleister mandatieren.

Art. 4 Mittel

Zur Erreichung des Vereinszwecks stehen folgende Mittel zur Verfügung:

  • Mitgliederbeiträge und Förderbeiträge

  • Spenden, Zuwendungen, Erbschaft, Legate

  • Einnahmen aus Vereinsprojekten (z.B. Veranstaltungen, Kurse, Verkauf von Produkten, Dienstleistungen)

  • Subventionen, Fördermittel, Kooperationsverträge

  • Erträge aus Liegenschaften oder Vermögen

  • Erträge aus eigenen Firmen jeglicher Art

  • Crowdfunding

  • Internet Shop

  • Verkauf

  • Provision von Empfehlungen

Alle Mittel des Vereins werden ausschliesslich für die statuarisch festgelegten Ziele verwendet.

Art. 5 Mitgliedschaft

Mitgliedschaft kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele und die Philosophie des Vereins unterstützt.

Die Mitgliedschaft unterteilt sich in:

  1. Präsident mit Veto-Recht

  2. Vorstand (13 Rat) mit Stimmrecht

  3. Generalversammlung bestehend aus dem Präsident, Vorstand und Ehrenmitglieder

  4. Aktive Mitglieder ohne Stimmrecht

  5. Inaktive Mitglieder ohne Stimmrecht

  6. Ehrenmitglieder durch Vorstand ernannt mit Stimmrecht

  7. Kooperationspartner z.B. Organisationen oder Unternehmen (Gesellschaften, Stiftungen, Vereine etc.) ohne Stimmrecht

Der Vorstand (der 13 Rat) entscheidet über Aufnahme und Ausschluss. Ein Anspruch auf Mitbestimmung besteht nicht. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

Art. 6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  1. Die Generalversammlung

  2. Der Vorstand (13Rat)

  3. Die Revisionsstelle (sofern erforderlich)

Art 7 Vorstand (13 Rat)

Der Vorstand beginnt mit vier Personen und wird sukzessiv auf 13 Personen erweitert. Er ist das führende Organ und instituiert sich selbst

Gründungsmitglieder des Vorstands:

  • Gürkan Isler, aus Dornbirn, Österreich als Präsident

  • Mihaela Jenni, aus Oftringen als Vizepräsidentin


Gründungsmitglieder:

  • Gürkan Isler, aus Dornbirn, Österreich

  • Mihaela Jenni, aus Oftringen als Vizepräsidentin

  • Bernhard Jenni, aus Oftringen als Mitglied im Vorstand

  • Rudolf Klossner, aus Oftringen als Mitglied im Vorstand

Der Vorstand (13 Rat) führt die laufenden Geschäfte, entscheiden über alle Angelegenheiten des Vereins und vertritt den Verein nach innen und aussen.

Art 8 Generalversammlung

Die Generalversammlung besteht aus dem Präsidenten und dem Gesamtvorstand (13 Ratsmitglieder und Ehrenmitglieder) Die Generalversammlung kann für Entscheide, beratende oder informierende Zwecke einberufen werden.

Der Präsident (Gründer der Philosophie) hat immer ein Veto Recht

Alle Beschlüsse müssen einstimmig angenommen werden. Sie können nur durch das Veto Recht des Präsidenten als Wächter der Philosophie und Ethik gekippt werden.

Art 9 Finanzen

Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Es wird eine ordnungsgemässe Buchführung geführt. Eine Revisionsstelle kann zur Prüfung der Jahresrechnung eingesetzt werden.

Art 10 Haftung

Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Art 11 Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur durch Beschluss der Generalversammlung erfolgen. Das verbleibende Vermögen fällt an eine Organisation mit ähnlicher Zielsetzung und Philosophie wie Projekt Eden – im In- und Ausland.

Art 12 Inkrafttreten

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 10.06.2025 in Oftringen angenommen und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft

Oftringen, den 10.06.2025

Gürkan Isler                  Mihaela Jenni

Präsident                      Vizepräsidentin

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